Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Zusammenarbeit
    1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
    2. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
    3. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrags eingreifen zu können.
  2. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde unterstützt Renate Hermanns bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen und solcher Materialien (Bild-, Ton-, Text-, Video o. Ä.), auf deren Basis Renate Hermanns die vereinbarte Leistung erbringt. Der Kunde stellt sicher, dass Renate Hermanns die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
    2. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
  3. Termine
    1. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach §286 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als
      verbindlich zu bezeichnen.
    2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Renate Hermanns nicht zu vertreten und berechtigen Renate Hermanns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Renate Hermanns wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
  4. Leistungsänderungen
    1. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Renate Hermanns zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Renate Hermanns äußern.
    2. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
    3. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
    4. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.
    5. Renate Hermanns ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Renate Hermanns für den Kunden zumutbar ist.
  5. Vergütung
    1. Die Vergütung von Renate Hermanns erfolgt auf der Basis der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Die von Renate Hermanns erstellten Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
    2. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann Renate Hermanns eine Handling Fee in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme erheben.
    3. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  6. Fälligkeit der Vergütung
    1. Die Vergütung wird nach Erbringung der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt. Sie ist ohne Abzug zahlbar innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist. Wird die bestellte Leistung in Teilen
      abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Renate Hermanns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der vereinbarten Leistungen, 1/3 bei Ablieferung.
    2. Bei Zahlungsverzug kann Renate Hermanns Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
  7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
    1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Konzepten, Entwürfen, Animationen, Programmierung und Texten sind einmalig kostenlos. Werden nach der ersten Korrektur weitere Sonderleistungen erbracht, werden sie dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
    2. Renate Hermanns ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Renate Hermanns entsprechende Vollmacht zu erteilen.
    3. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  8. Nutzungsrechte
    1. Renate Hermanns gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Eigentumsrechte werden damit nicht übertragen.
    2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Werke, bei denen Renate Hermanns als Urheberin in Erscheinung tritt, ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in der Reproduktion zu verändern. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigen Renate Hermanns eine Vertragsstrafe mindestens in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Renate Hermanns kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen.
  9. Schutzrechtsverletzungen
    1. Renate Hermanns stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird
      Renate Hermanns unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde Renate Hermanns nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
    2. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Renate Hermanns – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
  10. Rücktritt
    1. Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Dienstleistung oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Renate Hermanns diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
  11. Haftung
    1. Renate Hermanns haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Renate Hermanns nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit in der Summe beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
    3. Für den Verlust von Daten haftet Renate Hermanns insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Renate Hermanns.
  12. Geheimhaltung, Presseerklärung
    1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke der vertraglich vereinbarten Leistungen verwendet und Dritten
      nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
    2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
    3. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.
  13. Sonstiges
    1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §354a
      HGB bleibt hiervon unberührt.
    2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
    3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    4. Renate Hermanns darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Renate Hermanns darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
  14. Schlussbestimmungen
    1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen
      haben, können auch per E-Mail erfolgen.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in
      diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
    4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
    5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen ist der Wohnsitz von Renate Hermanns.

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